AGB+Vebraucherinfo
Vorabinfo:
Wir vermieten zwar geprüfte Alkoholmessgeräte aber dies soll hauptsächlich dem Spaß und der persönlichen Information dienen und ist NICHT!! geeignet ihre Fahrtüchtigkeit zu prüfen.
Wir übernehmen keine Gewähr oder Haftung für die Messwerte und rechtlich relevant sind ohnehin nur die Werte die mit dem stationären Gerät der Polizei oder mittels Bluttest ermittelt werden.
Auch wenn der Test keinen oder einen niedrigen Alkoholgehalt anzeigt – Fahren Sie kein Auto wenn Sie getrunken haben!!
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen
Inhaltsverzeichnis:
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss
3. Lieferung
4. Preise und Zahlungsbedingungen
5. Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
6. Obhuts- und Duldungspflichten des Mieters
7. Änderungen an der Mietsache
8. Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln
9. Haftungsbegrenzung
10. Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
11. Rückgabe der Mietsache
12. Anwendbares Recht
B. Verbraucherinformationen
1. Informationen zur Identität des Vermieters
2. Informationen zu den wesentlichen Merkmalen der Mietsache
3. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
4. Informationen zu Zahlung und Lieferung
5. Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen des Einzelunternehmers Oliver Jennewein (nachfolgend „Vermieter“), gelten für alle Mietverträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) mit dem Vermieter unter Verwendung elektronischer Fernkommunikationsmittel (z. B. Telefon, Fax, E-Mail) oder in schriftlicher Form (z. B. Brief) ausschließlich durch individuelle Kommunikation im Sinne des § 312g Abs. 5 Satz 1 BGB (also nicht über ein Online-Bestellformular) abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mieters widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2. Ein Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Ein Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
2. Vertragsschluss
Die auf der Website des Vermieters dargestellten Mietsachen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Vermieters dar und können auch nicht direkt über die Website des Vermieters gemietet werden. Der Vermieter stellt dem Mieter auf seiner Website ein Kontaktformular zur Verfügung, über welches der Mieter eine Anfrage auf Abgabe eines konkreten Angebotes an den Vermieter senden kann. Der Vermieter lässt dem Mieter unverzüglich nach Zugang von dessen Anfrage per E-Mail, auf gesonderten Wunsch auch per Fax oder Brief, ein verbindliches Angebot zur Miete der vom Mieter zuvor ausgewählten Mietsache zukommen. Dieses Angebot kann der Mieter durch eine gegenüber dem Vermieter abzugebende Annahmeerklärung per Fax, E-Mail oder Brief oder durch Zahlung des vom Vermieter angebotenen Mietpreises innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab Zugang des Angebots annehmen, wobei für die Berechnung der Frist der Tag des Angebotszugangs nicht mitgerechnet wird. Für die Annahme durch Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs beim Vermieter maßgeblich. Nimmt der Mieter das Angebot des Vermieters innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist der Vermieter nicht mehr an sein Angebot gebunden und kann wieder frei über die Ware verfügen. Hierüber wird der Vermieter den Mieter in seinem Angebot gesondert informieren.
3. Lieferung
3.1. Die Lieferung der Mietsache erfolgt regelmäßig auf dem Versandwege und an die vom Mieter angegebene Lieferanschrift.
3.2. Sendet das Transportunternehmen die versandte Mietsache an den Vermieter zurück, da eine Zustellung beim Mieter nicht möglich war, trägt der Mieter die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Mieter den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Vermieter ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.
3.3. Selbstabholung ist aus logistischen Gründen nicht möglich.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Die angegebenen Mietpreise des Vermieters sind Endpreise. Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen, da der Vermieter Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG ist. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden auf der Website und im Angebot des Vermieters gesondert angegeben.
4.2. Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie für deren Instandhaltung und Instandsetzung. Die Lieferung von Verbrauchsmaterialien ist gegebenenfalls gesondert zu vergüten.
4.3. Auf Wunsch des Mieters vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen der Mietsache sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Mietsache, bzw. zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich sind.
4.4. Die Miete ist für die gesamte Vertragslaufzeit im voraus zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung an das vom Vermieter in der Rechnung genannte Konto.
4.5. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sind zusammen mit der Miete zu entrichten.
5. Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
5.1. Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Mieter. Die Mietsache darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden.
5.2. Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen. Die Nutzung durch die Mitarbeiter des Mieters ist im Rahmen des vertragsmäßigen Gebrauchs zulässig.
6. Obhuts- und Duldungspflichten des Mieters
Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
7. Änderungen an der Mietsache
7.1. Der Vermieter ist berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie für den Mieter zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird. Der Vermieter hat den Mieter über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im voraus in Kenntnis zu setzen. Entstehen dem Mieter aufgrund dieser Maßnahmen Aufwendungen, so sind diese vom Vermieter zu ersetzen.
7.2. Änderungen und Anbauten an der Mietsache durch den Mieter bedürfen der vorhergehenden Zustimmung des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Anbauten oder Einbauten sowie die Verbindung der Mietsache mit anderen Geräten, EDV-Anlagen oder Netzwerken. Bei Rückgabe der Mietsache stellt der Mieter auf Verlangen des Vermieters den ursprünglichen Zustand wieder her.
8. Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln
8.1. Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Dem Vermieter ist der hierzu erforderliche Zugang zu der Mietsache zu gewähren.
8.2. Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.
8.3. Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der Mietsache. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Mieters kann der Vermieter die Mietsache oder einzelne Komponenten der Mietsache zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Mieter wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.
8.4. Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Vermieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Vermieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Mieter gegeben ist.
8.5. Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Vermieters Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Mieter weist nach, dass die Änderungen keine für den Vermieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Mieters wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Mieter zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
9. Haftungsbegrenzung
9.1. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Fehlern, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
9.2. Im Übrigen haftet der Vermieter dem Mieter aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
9.2.1. Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.2.2. Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 9.2.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
9.2.3. Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
9.2.4. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
10. Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
10.1. Das Mietverhältnis wird ausschließlich befristet geschlossen.
10.2. Die Mietdauer wird vom Mieter im Rahmen des Bestellablaufs des Vermieters selbst festgelegt. Sie beträgt mindestens 2 und maximal 30 Tage.
10.3. Die Miete beginnt mit Überlassung der Mietsache an den Mieter.
10.4. Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10.5. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform
11. Rückgabe der Mietsache
11.1. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter dem Vermieter die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
11.2. Der Mieter hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln an der Mietsache zu ersetzen.
11.3. Ist der Mieter nach dem Vertrag zur Rücksendung der Mietsache verpflichtet, trägt er die Kosten für den Rücktransport der Mietsache, sofern nichts anderes vereinbart ist.
11.4. Bei einer Mietdauer, die nach Tagen bemessen ist, ist die Mietsache spätestens bis 24 Uhr des Tages, an dem die Miete endet, zurückzugeben. Für die Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Übergabe der Mietsache an den Transportdienstleister.
12. Anwendbares Recht
12.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
12.2. Die Vertragssprache ist Deutsch.
B. Verbraucherinformationen
1. Informationen zur Identität des Vermieters
Oliver Jennewein
Langestraße 62a
76879 Ottersheim
Tel.: 06348 – 22 518 22
E-Mail: Kontakt@Alkoholtestleihen.de
2. Informationen zu den wesentlichen Merkmalen der Mietsache
Die wesentlichen Merkmale der Mietsache ergeben sich aus der jeweiligen Beschreibung der Mietsache auf der Website des Vermieters.
3. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
Das Zustandekommen des Vertrages erfolgt nach Maßgabe der Ziffer 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters (siehe oben).
4. Informationen zu Zahlung und Lieferung
Die Zahlung erfolgt nach Maßgabe der Ziffer 4, die Lieferung nach Maßgabe der Ziffer 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters (siehe oben).
5. Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Alkoholtestleihen.de
Oliver Jennewein
Lange Straße 62a
76879 Ottersheim
E-Mail: Kontakt@Alkoholtestleihen.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung